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Regelung
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Wiederverwertung von
orthodontischen Befestigungen (Brackets, Bänder , Bögen, Quad Helix, FEO–Bögen |
Wenn Sie nicht Staatsbürger eines EU-Staates sind, dann existiert unserer Kenntnis nach keine spezifische Vorschrift. Das Wiederauf-bereiten von Brackets ist frei. Wenn Sie Staatsbürger eines EU-Staates sind, dann wird das Wiederaufbereiten der Brackets durch die Richtlinie 93/43/CEE festgelegt. Übersetzt im französischen Recht im Buch V bis des Gesetzbuches für Gesundheitswesen. In dem Fall wird unterschieden zwischen: medizinischen Gerätschaften für Einwegverwendung und wiederverwertbaren medizinischen Gerätschaften. Orthodontische Bänder sind de facto wiederverwertbar, da man ja gezwungen ist, dieselben an mehreren Patienten zu probieren. Man kann dieselben also selbst wiederaufgebreiten oder an ein Labor weiterleiten, das diese Arbeit durchführt. Es ist zwar nicht vorgeschrieben wird aber empfohlen, dass dieses Fachlabor ISO 9001/ISO 13485 zertifiziert ist. Wenn Ihre Arztpraxis die ISO 9001 Zertifizierung hat, ist dies unbedingt erforderlich, ansonsten muss bei einem nicht zertifizierten Labor ein Audit durchgeführt werden. Die Forderung der Hersteller bezüglich der Einweg-Verwendung ist auf Grund des vorgesehenen Verwendungs-zwecks juristisch gesehen, nicht möglich. Die Forderung könnte von den Ärzten juristisch angegriffen werden und die ISO-Zertifizierung des Herstellers auf Grund der Nichtberücksichtigung der Bestimmung des medizinischen Gerätes und des Bedarfs des Zahnarztes in Frage stellen. Orthodontische Brackets bilden Gegenstand einer Forderung der Hersteller, dass dieselben nur einmal verwendet werden dürfen. Diese Forderung ist begründet. Das Entfernen des Bonds es ist sehr schwierig und kann in der Arztpraxis nicht durchgeführt werden, ohne Gefahr zu laufen, das Produkt zu beschädigen. Nur der Hersteller oder eine anerkannte Behörde könnte eine solche Arbeit durchführen und das neue Produkt dem Markt wiederzuführen. Aus technischen und kaufmännischen Gründen will fast kein Hersteller dass die Brackets wiederaufbereiten. Die einzige Möglichkeit besteht also darin, das alte Bracket als Rohstoff für ein neues Bracket zu verwenden, ungefähr so wie ein Papierhersteller Altpapier zum Herstellen von neuem Papier verwendet. Das Wiederverwerten der Brackets setzt das Vorhandenseins eines Fertigungsverfahrens voraus, welches bestimmte Fertigungsprozeduren für neue Brackets aufnimmt und durch weitere Prozeduren, wie das Entfernen des Klebstoffs ergänzt. Es ist dabei selbstverständlich, dass die Endkontrolle hier nicht statistisch, sondern Stück für Stück zu erfolgen hat, wie in der Luftfahrtindustrie. Das Wiederverwertungs-verfahren ist hinsichtlich Bearbeitung weniger kostenintensiv, aber dafür hinsichtlich Qualitätskontrolle entschieden teurer. Die Prüfung jedes einzelnen Bauteils stellt einen maßgeblichen Vorteil für die Wiederverwertung dar. Man kann in der Tat feststellen, dass die Anzahl von neuen Brackets, die nicht konform sind, keineswegs vernachlässigbar ist (Torque oder Angulation verkehrt, Schweißstellen auf der Basis verkehrt…). Auf der Ebene der Behandlung, welche ja die Zielstellung darstellt, hält das wiederverwertete Bracket jeden Vergleich mit einem neuen Bracket stand, wenn und nur wenn, die Arbeit fachgemäß ausgeführt worden ist. Als wiederaufbereitetes Bracket muss dasselbe unbedingt eine neue CE Markierung aufweisen. Juristisch gesehen ist es ein neues Erzeugnis, das durch ein Wiederaufbereitungslabor wieder auf den Markt gebracht wurde. Der Wiederaufbereiten ist nach der Richtlinie 93/43/CEE (93/43/EWG..) in diesem Fall der "Hersteller" Eine weitere Eingrenzung besteht darin zu sagen, dass das Bracket "erneuert"’ wurde, was auf das Gleiche herauskommt. Die Richtlinie führt an, dass das Unternehmen, welches ein Gerät neu gestaltet, auch die Verantwortung als Hersteller übernimmt, und wird als solcher betrachtet. Dabei
ist es unwichtig, ob das Wiederaufbereiten seinen Standort in Frankreich,
in Europa oder außerhalb von Europa hat. Um
seine Dienstleistungen einem Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
in der EU anbieten zu können, sind wiederaufbereitete Brackets
mit der Kennzeichnung CE zu versehen. Der Zahnarzt der nicht auf
diese Weise gekennzeichnete Produkte einsetzt, beachtet die Qualitätsbezugs-vorschrift
des Ordensrates nicht und kann wegen Irreführung von seinen
Patienten verklagt werden. Er kann bei Kontrolle durch die zuständigen
Behörden (ASSFAPS, DDASS,…) ernsthafte Probleme bekommen.
Labors die vorgeben, sich an die Richtlinie 93/42/CEE zu halten,
jedoch nicht zertifiziert wurden, dürfen nicht ernstgenommen
werden. Eine Selbstzertifizierung entbehrt jeder juristischen Grundlage,
wenn es sich um medizinische Geräte der Klasse IIa handelt Die
Richtlinie verlangt vor jeglicher CE-Kennzeichnung die Prüfung
des Unternehmens durch eine anerkannte Behörde.
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